· Nachricht · Mindestlohn/Geringfügige Beschäftigung
Gesetzlicher Mindestlohn steigt am 01.01.2022 auf 9,82 Euro
| Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 01.01.2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto pro Stunde. Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). „Minijobber“ haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. |
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Quelle: ID 47906952