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Tarifabschluss (ADA): Sockelbetrag für alle Berufsgruppen, mehr Urlaub und kürzere Arbeitszeit
| Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA ‒ Die Apothekengewerkschaft haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag zum 01.07.2024 geeinigt. Er sieht eine Erhöhung der monatlichen Gehälter für alle Berufsgruppen um 100 bis 150 Euro vor. Darüber hinaus wurde zum 01.01.2026 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart. Zum 01.08.2024 wurde auch ein neuer Bundesrahmentarifvertrag vereinbart. Danach steigt der Urlaubsanspruch bei gleichzeitiger Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Tarifabschlüsse gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. |
Die Tarifpartner haben sich zum 01.07.2024 auf folgende Gehaltserhöhungen verständigt:
- Mitarbeiter aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag.
- Die Ausbildungsvergütung von Pharmazeuten im Praktikum steigt von derzeit 1.040 auf 1.100 Euro pro Monat. PTA-Praktikanten erhalten statt 793 künftig 850 Euro pro Monat. Bei Auszubildenden zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhöht sich die Vergütung von 793 auf 850 Euro (1. Ausbildungsjahr), von 850 auf 900 Euro (2. Ausbildungsjahr) bzw. von 906 auf 950 Euro (3. Ausbildungsjahr).
- ADEXA und ADA haben weiter vereinbart, dass Apothekenangestellte aller Berufsgruppen ab dem 01.01.2026 ein Gehaltsplus von 3,0 Prozent erhalten.
- Ab dem 01.08.2024 sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeiter mit mehr als 4-jähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.
Quelle
- Gemeinsame Pressemeldung ADEXA/ADA vom 15.07.2024
Quelle: ID 50098722