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  • · Fachbeitrag · Personalentwicklung

    So erhalten Sie das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Seit das PTA-Reformgesetz in Kraft getreten ist, ist das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern relativ plötzlich unter vielen Apothekenleitern und PTA zum Thema geworden, die sich bislang (noch) nicht dafür interessiert haben. Seit dem 01.01.2023 dürfen PTA im Apothekenalltag nämlich erweiterte Kompetenzen erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis regelmäßiger Fortbildung durch Vorlage eines gültigen Fortbildungszertifikats einer Apothekerkammer. AH erläutert, wie dieser gelingt. |

    Fortbildungspunkte sammeln

    Um ein Fortbildungszertifikat bei einer Apothekerkammer beantragen zu können, müssen über einen Zeitraum von 36 Monaten Fortbildungspunkte gesammelt werden:

     

    • Apotheker

    150 Punkte

    • PTA (und alle übrigen pharmazeutischen Mitarbeiter)

    100 Punkte

    • PKA

    50 Punkte