· Nachricht · Pflegebonusgesetz
Apotheken können ab sofort gegen Grippe impfen
| Apotheken können ihren Kunden ab sofort und bundesweit neben COVID-19-Impfungen auch Grippeschutzimpfungen anbieten. Nach der gesetzlichen Grundlage liegen nun auch alle vertraglichen und fachlichen Voraussetzungen dafür vor. |
Laut einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Apothekerverbands (DAV) aus dem Spätsommer wollen ein Drittel (36,0 Prozent) aller Apothekeninhaber eine Grippeschutzimpfung anbieten. Schon im Frühjahr waren mehr als 7.000 Apothekerinnen und Apotheker für das Impfen in Apotheken geschult. Derzeit laufen weitere Schulungen in ganz Deutschland. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits 27,5 Mio. Grippeimpfdosen freigegeben.
Das Pflegebonusgesetz erlaubt den Apotheken seit diesem Jahr das Impfen gegen Grippe. Dazu hat der DAV mit den Krankenkassen einen „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken“ geschlossen. Die Bundesapothekerkammer hat die Leitlinie zur „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der Regelversorgung“ verfasst.
Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) wird die Grippeimpfung für
- Menschen ab 60 Jahren,
- Personen mit chronischen Grundleiden,
- Schwangere,
- Kinder mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie
- Berufe mit erhöhtem Kontaktrisiko empfohlen.
Wer aus diesem Kreis gesetzlich krankenversichert ist, erhält die Impfung in Arztpraxen und Apotheken kostenlos. Privatversicherte ab 18 Jahren können sich ebenfalls in ihrer Apotheke impfen lassen.
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