· Nachricht · Produktgruppe 54
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: das Wichtigste zur Versorgung, Genehmigung und Abrechnung
| Pflegebedürftige Menschen können von Apotheken mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) im Wert von maximal 40 Euro pro Monat zulasten der Pflegekasse versorgt werden. Der „Retax-Kompass“ Nr. 1/2017 informiert darüber, welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen und worauf bei der Genehmigung sowie Abrechnung durch die Apotheken zu achten ist. |
Lesen Sie alles zu den Details - kostenlos unter www.retax-kompass.de.
(Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 13.02.2017)
Quelle: ID 44519631