· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement
Herstellung und Prüfung von Rezeptur und Defektur
von Gangolf Fickert, Bermatingen, Apothekenberatung www.con-pharm.de
| Nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist ein Qualitätsmanagementsystem Pflicht für alle pharmazeutischen Tätigkeiten. Dieses erfordert die Dokumentation und die ständige Überprüfung der eigenen Betriebsabläufe für die pharmazeutischen Tätigkeiten Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln. Der Apothekenleiter muss zeigen, wie er für diese Bereiche die anerkannten pharmazeutischen Regeln umsetzt. AH erläutert die erforderlichen Inhalte der Prozessbeschreibung. |
Inhalte der Prozessbeschreibung
Die Beschreibung des Prozesses zur Herstellung und Prüfung von Rezeptur und Defektur soll folgenden Inhalt haben:
- Durchführung und Dokumentation der Plausibilitätsprüfung durch einen Apotheker
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