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  • · Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

    (Interne) Audits in der Apotheke

    von Gangolf Fickert, Bermatingen, Apothekenberatung www.con-pharm.de 

    | Jährlich wird durch die Apothekenleitung selbst, durch von ihr bestimmte Mitarbeiter oder einen beauftragten externen Berater ein internes Audit nach § 2a Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) durchgeführt. Dabei soll festgestellt werden, ob das Qualitätsmanagementsystem (QMS) in der Apotheke wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den pharmazeutischen Prozessen. |

    Planung für interne Audits

    Verantwortlich für die Planung, Durchführung und Dokumentation der internen Audits ist die Apothekenleitung bzw. der QM-Beauftragte. Audits werden jeweils im Vorhinein für das kommende Jahr geplant. Dabei werden Auditzeitpunkte für zu auditierende Bereiche sowie der zuständige Auditor festgelegt und in das Formblatt „Auditplan“ eingetragen. Mitarbeiter und Auditor werden informiert.

     

    • Auszug: Formblatt „Auditplan“

    Auditplan für das Jahr: _____
    Bereich/Thema/Prozessbeschreibung
    Datum Audit
    Name Auditor
    Stattgefunden: Unterschrift Auditor

    QMS (Systemaudit)

    Herstellung, Rezeptur

    Labor, Prüfung

    Dienstleistungen

    Handverkauf und Beratung, Diskretion

    Arbeitsschutz, Hygiene

    Heimversorgung

    Warenwirtschaft, Lagerung

    Pharmazeutische Dokumentation

    Schulung