· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement
Prozessorganisation: Beratung in der Apotheke
von Gangolf Fickert, Bermatingen, Apothekenberatung www.con-pharm.de
| Handverkauf und Beratung sind ein zentraler Prozess in der Apotheke, der viele Schnittstellen zu weiteren Prozessen hat: Warenwirtschaft, Botendienst, Herstellung in der Rezeptur etc. Beratungsbedarf in den Apotheken entsteht vor allem immer dann, wenn Patienten Arzneimittel innerhalb einer Selbstmedikation oder bei der Erst- und Wiederholungsverordnung erhalten. |
Umfang der Beratung (§ 20 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung [ApBetrO])
Die pharmazeutischen Mitarbeiter haben bei folgenden Entwicklungen im Beratungsgespräch einen approbierten Mitarbeiter hinzuzuziehen:
- Eigene Unsicherheit und nicht ausreichende Sachkenntnis
- Besonders erklärungsbedürftige Arzneimittel
- Anderen Erkrankungen des Patienten, weitere eingenommene Arzneimittel
- Probleme des Patienten mit einem Arzneimittel
- Verdacht auf Arzneimittelabhängigkeit, Arzneimittelmissbrauch
Inhalt der Beratung
Bei jeder Beratung sollten folgende Informationen gegeben werden:
- Öffnen der Packung, Entnahme des Arzneimittels
- Einhaltung bestimmter Hygiene-Maßnahmen
- Richtige Zubereitung und Einnahme, Applikationshilfen
- Eventuelle Besonderheiten des Arzneimittels, Angaben zu Hilfsstoffen
- Anwendungshäufigkeit/-dauer, Aufbewahrung und Entsorgung
PRAXISHINWEIS | Erklärungen müssen kundengerecht gegeben werden. Erst wenn der Kunde keine weiteren Fragen hat, wird das Arzneimittel ausgehändigt. |
Eine intensive Beratung wird beim Verkauf von Arzneimitteln innerhalb der Selbstmedikation erforderlich. Zunächst ist zu klären, für wen das Arzneimittel bestimmt ist (Kunde oder dritte Person). Des weiteren werden Alter, besondere Lebensumstände des Kunden (zum Beispiel Schwangerschaft, andere Erkrankungen) und die Einnahme anderer Arzneimittel erfragt. Anschließend wird die Eigendiagnose des Kunden hinterfragt (Symptome, Arztbesuche, Dauer der Beschwerden etc.). Bei infrage kommenden Arzneimitteln wird ein Neben- und Wechselwirkungscheck durchgeführt. Der Patient wird außerdem darüber informiert, welche Maßnahmen er zu ergreifen hat, wenn bestimmte unerwünschte Wirkungen auftreten, oder die zu erwartende Wirkung nach einem vom pharmazeutischen Mitarbeiter genannten Zeitraum nicht eintritt.
Hinweis | Im Fall der Abgabe von Arzneimitteln an Dritte sind Informationen auf geeignete Art und Weise mitzugeben. Außerdem ist dem Patienten die Möglichkeit einer telefonischen Information und Beratung anzubieten.