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  • · Nachricht · Recht

    Die Fahrzeit zwischen Heim und Apotheke darf maximal 60 Minuten betragen

    | Die Genehmigung eines nach § 12a Apothekengesetz geschlossenen Heimversorgungsvertrags setzt voraus, dass die Apotheke in angemessener Entfernung zum Heim liegt. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, ist dieses Erfordernis regelmäßig nur erfüllt, wenn die Fahrzeit zum Heim nicht mehr als eine Stunde beträgt. Einzelheiten erfahren Sie unter www.heimversorger.de . |

     

    (Pressemitteilung von „Heimversorgung“ unter www.heimversorger.de vom 14. Oktober 2013)

    Quelle: ID 42313531