· Nachricht · Sozialversicherung
In der Pharmaindustrie tätige Apotheker können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden
| Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind anhand der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen zu prüfen. Befreiungsvoraussetzung ist nicht, dass es sich um eine approbationspflichtige Tätigkeit handelt, sodass grundsätzlich auch in der Pharmaindustrie tätige Apotheker von der Rentenversicherung befreit werden können, sofern eine berufsspezifische Tätigkeit vorliegt (Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 28.04.2016, Az. L 1 KR 347/15). |
Quelle: ID 44327215