· Fachbeitrag · Verordnung
OTC-Ausnahmeliste: Vitamin B6 jetzt bedingt erstattungsfähig
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum 15.04.2021 um Nummer 42a ergänzt: Vitamin B6 als Monopräparat ist seitdem zur Behandlung von angeborenen pyridoxinabhängigen Störungen mit schwerwiegender Symptomatik erstattungsfähig. Nach erfolgreichem Therapieversuch ist auch eine längerfristige Verordnung zulässig. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 1 | ID 47425075