· Fachbeitrag · Verordnung
OTC-Ausnahmeliste: Vitamin E jetzt bedingt erstattungsfähig
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum 08.04.2022 um Nummer 42b ergänzt: Vitamin E als Monopräparat ist seitdem zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (AVED) erstattungsfähig. AVED ist eine neurodegenerative Erkrankung aus der Gruppe der erblich zerebellären Ataxien. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2022 | Seite 1 | ID 48285858