· Fachbeitrag · Versicherung
Trotz Schnee und Glatteis sicher in die Apotheke kommen
von Maria Petersen, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg
| Der Winter steht vor der Tür. Die weiße Winterpracht der letzten zwei Jahre hinterlässt nicht nur romantische Erinnerungen an märchenhaft schöne Landschaften, sondern ruft auch Bilder chaotischer Straßenverhältnisse hervor. Für viele Passanten wurde der Gang über die oft unzureichend geräumten Bürgersteige zu einem rutschigen Alptraum, der nicht selten im Krankenhaus endete. Mit viel Durchgangsverkehr ist ein gut funktionierender Winterdienst gerade für Apotheken besonders wichtig. Der „Apotheker Berater“ erläutert die Winterdienstpflichten einer Apotheke. |
Winterdienstpflichten sind gesetzlich vorgegeben
Winterdienstmaßnahmen wie Schneeräumen und Streuen sind nicht nur wichtig, sondern auch Pflicht:
- Zum einen gehören sie zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten, also der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Bei einer Gefahrenquelle muss der Verkehrssicherungspflichtige Vorkehrungen treffen um zu verhindern, dass andere zu Schaden kommen können. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
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