19.08.2020 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit
Keine zusätzliche Vergütung bei Abgabe von rabattierten Blutzuckerteststreifen bei der Techniker Krankenkasse mehr
| Zum 01.07.2020 wurde die Teststreifenvereinbarung mit der Techniker Krankenkasse vom 01.01.2018 in die Anlage 4 des Arzneimittelversorgungsvertrags der Ersatzkassen aufgenommen und dadurch vollständig abgelöst. Somit fällt seitdem die zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,50 Euro pro Abgabe von 50 rabattierten Teststreifen weg. Die übrigen Regelungen wie die Vertragspreise, die Einsortierung in die Preisgruppen und die dazugehörige Quotenregelung blieben in den wesentlichen Punkten unverändert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig