01.10.2006 | Abschreibung
Sonder-AfA auch für „Nicht-Existenzgründer“
Die Sonder-AfA in Höhe von 20 Prozent konnte bislang grundsätzlich nur dann für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts in Anspruch genommen werden, wenn dafür zuvor eine entsprechende Rücklage gebildet worden war. Nur für Existenzgründer war diese Voraussetzung bislang nicht notwendig, das heißt: Diese Unternehmergruppe konnte die Abschreibung bereits im Erstjahr ohne vorherige Rücklage in Anspruch nehmen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) soll der Existenzgründervorteil jetzt für alle Unternehmer gelten (Urteil vom 17.5.2006, Az: X R 43/03, unter www.iww.de, Abruf-Nr: 061968). Denn Sinn und Zweck der Sonderabschreibung sei es, dass Unternehmer einen Steuerstundungseffekt so früh wie möglich nutzen können sollen.
Praxistipp: Diese erweiterte Sichtweise bietet vielen Unternehmern dann eine Erleichterung, wenn sie zuvor schon selbstständig tätig waren. Sie können nun – genau wie Existenzgründer – von den Anschaffungskosten sofort insgesamt bis zu über 50 Prozent abschreiben.