01.09.2006 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises ist rechtens
Folgende Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) wirksam: „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 Prozent des Reisepreises je Wohneinheitbuchung“ (Urteil vom 20.6.2006, Az: X ZR 59/05).
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 2 | ID 85120