30.04.2008 | Apothekenentwicklung
Ärztehaus-Apotheken – Selbstläufer oder Betriebe für Spezialisten?
Ärztehaus-Apotheken gelten heute wieder als Traumstandorte für viele Kolleginnen und Kollegen. Von einer Arztpraxis im Haus kann der Apotheker erfahrungsgemäß 65 bis 85 Prozent der Verordnungen abschöpfen. Doch für die Apotheke in einem Ärztehaus muss der „Ärzte-Mix“ stimmen. Und das ist nicht die einzige Falle, die hier lauert. Hinter gutbestückten Ärztehäusern sind viele Anbieter her. Nicht selten wird mit der Apotheke nur ein solventer Zahler gesucht, der allerlei Taschen füllen und letztlich die Investitionen der Betreiber zu einem guten Teil amortisieren soll.
Praxen sorgfältig durchleuchten
Arzt ist nicht gleich Arzt. Die Praxisumsätze (und damit korrelieren die Verordnungen) können ähnlich wie Apothekenumsätze streuen. Dies kann bei nur oberflächlicher Betrachtung zu herben Enttäuschungen führen.
Beispiel
Eine Allgemeinarztpraxis ist im Durchschnitt mit gut 200.000 Euro rabattbereinigtem GKV-Nettoumsatz anzusetzen. Dieselbe Praxis kann aber auch 400.000 oder genauso gut nur 100.000 Euro hervorbringen. Nach Verordnungszahlen und Stückerträgen kann es wiederum ganz anders aussehen. Gerade die Packungszahl zählt aber im Rx-Segment (Übersicht über die durchschnittlichen Verordnungsvolumina und Arzneiverordnungsreport 2007 in „Apotheker Berater“ Nr. 12/2007). |
Vor allem bei kleineren Ärztehäusern, in denen ein oder zwei Allgemeinärzte und ein Internist das „Rückgrat“ stellen sollen, ist es besonders wichtig, Näheres in Erfahrung zu bringen. Wenn ein Ärztehaus 10, 15 oder mehr verordnungsstarke Ärzte beherbergt, gilt das „Gesetz der großen Zahl“ und die Statistik egalisiert einzelne „Ausfälle“. Und trotzdem kann es von Chirurgen und Zahnärzten dominierte Objekte mit 15 Ärzten geben, die für eine Apotheke vollkommen uninteressant sind.
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