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  • 01.12.2010 | Apothekenentwicklung

    AMNOG: Daten, Fakten, Konsequenzen

    von Apotheker und Unternehmensberater Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sind die Würfel am 11. November 2010 gefallen. Für die meisten Apotheken wird das neue Gesetz keine existenziellen Folgen haben, aber die Rendite weiter beschneiden und den Abstand zu anderen Heilberuflern vergrößern. Am ehesten gefährdet sind nicht die kleinen Apotheken (hier halten sich die Rabatte ohnehin in Grenzen), sondern einzelne große, womöglich überschuldete Konstrukte mit schmaler Renditebasis.  

    Die AMNOG-Eckdaten in aller Kürze

    Der Kassenrabatt wird für 2011 und 2012 von 1,75 auf 2,05 Euro je Rx-Packung erhöht. Netto gerechnet ist das ein Verlust von 0,25 Euro je Packung. Für eine Durchschnittsapotheke bedeutet dies jährlich: knapp 7.000 Euro weniger. Zum Vergleich: Gegenüber dem Kassenrabatt in 2008 von 2,30 Euro bleibt es dagegen bei einer Entlastung von etwa 6.000 Euro. Also eine Frage der Betrachtungsweise!  

     

    Im Detail unerfreulich könnte der nur 2011 gültige Sonderabschlag von 0,85 Prozent auf den Herstellerpreis werden. Dieser betrifft alle Rx-Präparate (nicht nur GKV-Präparate) und ist an den Großhandel adressiert. Für jede Apotheke bedeutet dies (statistisch gesehen): bis zu 8.500 Euro - je nachdem, wie viel der Großhandel über Konditionskürzungen weitergibt.  

     

    Ab 2012 erfolgt die Umstellung der Großhandelsvergütung auf maximal 3,15 Prozent rabattfähigen Großhandelsaufschlag sowie 0,70 Euro nicht-rabattfähigem Festzuschlag für Rx-Präparate. Gedeckelt wird der Großhandelszuschlag bei hochpreisigen Arzneimitteln auf 37,80 Euro (statt heute 72,00 Euro). Vor allem für größere Apotheken mit sehr guten Rabattkonditionen bedeutet dies: harte Kürzungen. Das Ausweichen auf Direktbestellungen ist kein Ausweg: Die Rabattbeschränkungen gelten hier gleichermaßen.  

    Die Gewichtung der Einzelmaßnahmen