02.07.2008 | Apothekenentwicklung
Vorsicht Baustelle – Großhandel und Rabatte
Die Schlacht um Konditionen und Apothekenmarktanteile hat ihren Höhepunkt überschritten. Nachdem die Betriebsergebnisse der Großhandlungen in Deutschland durchweg ganz empfindlich zurückgegangen sind, wird von dieser Seite nun emsig versucht, das Rad wieder zurück zu drehen. Den Anfang hat der Vorschlag zu einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Sinne eines „Kombimodells light“ für den Großhandel gemacht.
Kombimodell-Vorschlag
Bereits im April hat der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) dem unter anderem auch für die AMPreisV zuständigen Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zugeleitet, worin für verschreibungspflichtige Präparate ein Fixzuschlag von 0,93 Euro je Packung zuzüglich eines variablen Höchstzuschlages von 3 Prozent gefordert wurde. Die Auswirkungen wären die Folgenden:
- Auf Basis der Nominalpreise wäre das Ergebnis annähernd rohertragsneutral.
- Die Fixkomponente würde gut die Hälfte des Großhandel-Rohgewinns für die verschreibungspflichtigen Segmente ausmachen.
- Billigstgenerika, an denen der Großhandel heute mit maximal 15 Prozent Zuschlag fast nichts erlöst, würden teurer.
- Mittel- bis hochpreisige Generika würden etwas günstiger.
- Wo der „Deckel“ bei den Hochpreisern mit heute maximal 72 Euro Festzuschlag für den Großhandel liegen soll, ist bislang nicht geäußert worden. Gerade hier klagt der Großhandel aber über ein zunehmendes Direktgeschäft.
- Der mögliche Rabatt würde auf 3 Prozent begrenzt, was erheblich weniger ist, als heute zumindest von starken Apotheken im Rx-Segment erlöst wird.
Hinweis: Darüber hinaus sind zusätzliche Skonti oder Gewinnausschüttungen für die Anteilseigner bei den genossenschaftlich organisierten Großhändlern oder Überwälzungen auf den nicht taxpflichtigen OTC- und Nichtarzneimittelmarkt möglich. Umgehungskreisläufe sind also von vornherein denkbar und verhandelbar, obwohl erst einmal eine Art „Grundrasur“ der Konditionen stattfinden würde.
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