01.09.2010 | Apothekenmanagement
Das Retaxverfahren: Die häufigsten allgemeinen Retaxierungsgründe
von Dr. Marion Wille, Assessorin, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
Sollte eine Krankenkasse Rechnungen der Apotheke kürzen, ist es für die betroffenen Apotheker/innen hilfreich, die einschlägigen konkreten (vertraglichen oder gesetzlichen) Bestimmungen zu kennen. Nur mit entsprechenden Hin- und Nachweisen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V, dem jeweils regional einschlägigen Arzneimittelliefervertrag (ALV), der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO), dem Arzneimittelgesetz (AMG) und den Arzneimittelrichtlinien (AMR) kann gegen die Rechnungskürzung erfolgreich vorgegangen werden. Hier die besonders häufigen allgemeinen Retaxierungsgründe:
1. Fristüberschreitungen
Bei der Einlösung von Rezepten müssen Apotheker/innen folgende zwei Fristen beachten:
1.1 Überschreitung der Abgabe- bzw. Belieferungsfrist
Gemäß § 3 Abs. 1 Rahmenvertrag und § 11 Abs. 4 Arzneimittelrichtlinie des G-BA dürfen vertragsärztliche Arzneimittelverordnungen ab Ausstellung längstens innerhalb eines Monats zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden. Die Belieferung umfasst die vollständige Abgabe der verordneten Produkte. Fristüberschreitende Rezepte sind demgemäß zu retaxieren und der Anspruch auf Vergütung entfällt vollständig.
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