30.09.2010 | Apothekenmanagement
Mehr Durchblick bei Sammelrechnungen: Vergünstigungen richtig prüfen
von Birgit Saalmüller MA, Redaktionsbüro A&K, Oestrich-Winkel
Bar-Vergütung, Systembonus, Valutavorteile, Zusatzvergütung oder Konzept-Boni: Die Terminologie der Sammelrechnung des pharmazeutischen Großhandels enthält schier unendlich viele dieser auf den ersten Blick abstrakt anmutenden Bezeichnungen. Hinter all diesen Begriffen verbirgt sich eine Gemeinsamkeit - sie weisen auf gewährte Vergünstigungen in Bezug auf die eingekaufte Ware hin.
Der skontofähige Umsatz zählt
Zunächst sollte man sich mit den zugesagten Konditionen des Großhandels vertraut machen. Hierzu gehört in erster Linie der Skontosatz, der aufgrund des Zahlungszieles gewährt wird. Skonto mindert den zu zahlenden Betrag aus der Sammelrechnung.
Die Kontrolle ist auf den ersten Blick relativ einfach. Der skontofähige Warenbezug ist in der Regel auf der Sammelrechnung ausgewiesen - nebst gewährtem Skonto in Euro und als Prozentsatz. Und hier kann es bereits die ersten Abweichungen geben. Der skontofähige Umsatz ist fast immer geringer als der Gesamtumsatz. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Großhandlungen ausschließlich rezeptpflichtige Artikel skontieren, andere Artikel „fallen heraus“ oder werden bereits vorab vergünstigt angeboten. Leider gibt es keine Faustregel, wie hoch der skontofähige Umsatz im Verhältnis zum Gesamtumsatz sein sollte - dazu sind die Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Großhandlungen zu verschieden.
OTC-Vergütung genau ansehen
Ein weiterer Konditionsbestandteil kann eine sogenannte OTC- oder Non-Rx-Vergütung sein. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Vergütung für nicht rezeptpflichtigen Umsatz:
- Dies betrifft hauptsächlich apothekenpflichtige Arzneimittel, die nicht mit einem Angebotspreis belegt sind oder durch andere Vorteile wie Staffelmengen oder Naturalrabatte günstiger eingekauft wurden. Hier sollte die für den Einkauf zuständige Mitarbeiterin sehr genau auf den zugrunde gelegten Umsatz achten, da diese Artikel oft deutlich höher vergütet werden als es bei den rezeptpflichtigen Artikeln der Fall ist.
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