01.12.2009 | Apothekenorganisation
„Bestandsaufnahme“ für den Endspurt 2009 und den Start in 2010
von Apotheker Dr. Reinhard Herzog, Tübingen
Schon wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen. Für manche organisatorische und finanzielle Dinge wird es jetzt höchste Zeit. Anderes will zeitig im neuen Jahr angegangen werden, soll es optimale Wirkung entfalten. Die folgende Übersicht listet stichwortartig einige wichtige Punkte auf, die Sie als Apothekenleiter/in unbedingt noch in diesem Jahr überprüfen bzw. erledigen sollten. Manches zahlt sich in barem Geld aus.
Verjährung von Rechnungen
Zum 31. Dezember 2009 verjähren alle Rechnungen, die im Jahre 2006 gestellt worden sind. Insofern gilt eine Drei-Jahres-Frist, die mit Ablauf des Kalenderjahres begonnen hat, in dem die Rechnung gestellt wurde. Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide etc. unterbrechen diese Frist.
Kündigungsfristen
Sie möchten eine Versicherung, Kapitalanlagen oder sonstige Verträge kündigen? Hier heißt es aufgepasst: Etliche Verträge sehen eine Kündigungsmöglichkeit nur zum Jahresende vor. Schauen Sie sich deshalb Ihre Kündigungsfristen genau an.
Anschaffungen und Abschreibungen
Überlegen Sie, welche Anschaffungen für Ihre Apotheke (Geräte, Einrichtungsgegenstände oder Betriebs-Pkw) anstehen. Diese Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Sie für dieses Jahr ein hohes Einkommen erwarten, das im nächsten Jahr eventuell deutlich sinken wird. Dann kann es Sinn machen, solche Anschaffungen noch in dieses Jahr vorzuziehen. Die sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) - die erst im Zuge der Konjunkturpakete wieder befristet eingeführt worden ist - bleibt in Höhe von maximal 25 Prozent auch noch in 2010 bestehen (zu Abschreibungen: „Apotheker Berater“ Nr. 10/2007, S. 12 ff.; Nr. 9/2008, S. 11 ff. - mit Checkliste). Hier besteht also keine Eile.
Rechnungen stellen
Es gilt für die steuerliche Einnahmenverbuchung in der Apotheke das Rechnungsdatum. Insoweit besteht auch hier die Möglichkeit, bestimmte Einnahmen von 2009 nach 2010 zu schieben oder umgekehrt zu lenken.
Kindergeld
Kindergeld kann für das laufende sowie die vier Kalenderjahre davor rückwirkend beantragt werden. Drohen die Kinder die Grenze eigener Einkünfte und Bezüge zu überschreiten (zurzeit 7.680 Euro pro Jahr), besteht eventuell jetzt noch die Möglichkeit, durch Werbungskosten für das Kind (zum Beispiel Bücher, Arbeitsmittel, Studiengebühren und sonstige besondere Ausbildungskosten, Fahrtkosten, Bewerbungskosten etc.) diese Grenze zu unterschreiten.
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