26.02.2009 | Arbeitsrecht
Anspruch auf „Dankes- und Wunschformel“ im Zeugnis?
Scheidet ein Mitarbeiter aus der Apotheke aus, hat er ein Recht auf Ausstellung eines „wohlwollenden“ Arbeitszeugnisses. So soll ihm das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschwert werden. In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte deshalb ein ausgeschiedener Arbeitnehmer verlangt, dass ihm im Zeugnis „Dank für die gute Zusammenarbeit“ ausgedrückt wird. Mit dieser Forderung scheiterte er allerdings. Denn steht dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu, ist der Arbeitgeber nach LAG-Auffassung nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit einer „Dankes- und Wunschformel“ abzuschließen (Urteil vom 21.5.2008, Az: 12 Sa 505/08, Abruf-Nr: 082692).
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 2 | ID 124907