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  • 01.03.2006 | Arbeitsrecht

    Die neuen Apotheken-Tarifverträge 2006

    von Rechtsanwalt Martin Hassel, Kanzlei Schmidt & Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/Weimar

    Zum 1. Januar 2006 ist ein neuer Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in Kraft getreten. Zu demselben Zeitpunkt haben die Arbeitgeberverbände und die Apothekengewerkschaft ADEXA eine Änderung des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) beschlossen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 auf 40 Stunden pro Woche angehoben worden ist. Hier die Einzelheiten:  

    Der Gehaltstarifvertrag

    Zum 1. Januar 2006 ist ein neuer Gehaltstarifvertrag abgeschlossen worden. Damit wurden die Gehälter durchschnittlich noch auf der Basis der 39,5-Stunden-Woche um 1,78 Prozent erhöht.  

     

    Die Tariferhöhungen im einzelnen

    Auf der Grundlage des neuen Gehaltstarifvertrages ergeben sich folgende durchschnittliche Erhöhungen des Tarifgehaltes:  

     

    Durchschnittliche Tariferhöhungen zum 1. Januar 2006

    Mitarbeiter  

    Erhöhung um  

    Approbierte  

    1,9 Prozent  

    PKA und Apothekenhelfer  

    5,65 Prozent  

    PTA  

    2,18 Prozent  

    Hinweis: Neu differenziert wird zwischen Apothekerassistenten und Pharmazieingenieuren (West). Hier fand keine Gehaltserhöhung statt, allerdings wurden die Berufsjahrgruppen reduziert. Die Gehälter der Pharmazieingenieure Ost wurden auf 97 Prozent der Gehälter der Pharmazieingenieure West angehoben. Es ist davon auszugehen, dass bei Abschluss des nächsten Gehaltstarifvertrages eine Angleichung der Gehälter auf Westniveau erfolgen wird.