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  • 01.05.2006 | Arbeitsrecht

    Entgeltfortzahlung im Fortsetzungskrankheitsfall

    Ist ein Arbeitnehmer in engem zeitlichen Zusammenhang wiederholt und deshalb insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank, reicht die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus, um eine neue Erkrankung nachzuweisen. Bestreitet der Arbeitgeber, dass beim Arbeitnehmer eine neue Erkrankung vorliegt, muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass keine Fortsetzungserkrankung, sondern eine neue Krankheit vorgelegen hat. Für entsprechende Auskünfte muss der Arbeitnehmer seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.12.2005, Az: 18 Sa 168/05, Abruf-Nr: 060694).  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 2 | ID 85048