01.12.2005 | Arbeitsrecht
Nichtberücksichtigung bei Gehaltserhöhung begründen
Wurde ein Arbeitnehmer von einer Gehaltserhöhung ausgenommen, hat er gegenüber dem Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch, nach welchen Kriterien vergleichbare andere Arbeitnehmer eine Erhöhung erhalten haben. Denn bei Gehaltserhöhungen nach selbst gesetzten Regeln darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich schlechter stellen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.12.2004, Az: 5 AZR 664/03, Abruf-Nr. 051484). Arbeitgeber sollten deshalb die Kriterien für Gehaltserhöhungen festlegen und begründen können, warum sie welchem Arbeitnehmer eine Erhöhung gewährt haben.
Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 2 | ID 85177