02.07.2009 | Arbeitsrecht
Unterbrechung und Anhängen der Elternzeit
Die Elternzeit für ein Kind kann wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet und an das Ende der Elternzeit für das weitere Kind angehängt werden. Der Arbeitgeber kann dies nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.4.2009, Az: 9 AZR 391/08, Abruf-Nr: 091650).
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 128172