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  • 26.08.2009 | Arzneimittelversorgung

    Compliance durch Versorgungsmanagement

    von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Auf die Behandlung und Genesung eines kranken Menschen nehmen viele Faktoren Einfluss: die behandelnden Ärzte bzw. die Krankenhäuser, die Apotheker, gegebenenfalls auch Physio- und/oder Psychotherapeuten, Pfleger sowie nicht zuletzt die Patienten selbst. Oft genug weiß jedoch die eine Hand nicht, was die andere tut, beispielsweise wenn Fachärzte Medikamente verschreiben, die eine Wechselwirkung mit den Medikamenten der Hausärzte auslösen können. Hier sind Apotheker häufig die letzte Kontrollinstanz, um Doppelmedikationen zu verhindern oder auf mögliche Komplikationen hinzuweisen.  

    Kompetenzen der Apotheker an sich einbinden

    Um diese Kompetenzen der Apotheker/innen stärker zu nutzen - um sie vor allem nicht dem Zufall oder dem Engagement nur einzelner Apotheker zu überlassen - gibt es das Konzept des „Versorgungsmanagements“. Dabei sollen durch die Vernetzung der Leistungserbringer die einzelnen Behandlungsschritte aufeinander abgestimmt und Lösungen bei Problemen im Übergang zu den verschiedenen Versorgungsbereichen geboten werden.  

    Gesetzlicher Anspruch auf Versorgungsmanagement

    Nach § 11 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) haben Versicherte sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsmanagement. Die einzelnen Leistungserbringer sind verpflichtet, gemeinsam für eine umfassende Behandlung zu sorgen. Soweit zwischen ihnen Daten übermittelt werden, muss zuvor die Einwilligung der Betroffenen eingeholt und diese müssen über die Weitergabe informiert werden.  

    Pilotprojekt: Vertrag zwischen AOK und Apotheken

    Die AOK Rheinland/Hamburg hat nun mit dem Apothekerverband Nordrhein und dem Hamburger Apothekerverein einen Vertrag zum Versorgungsmanagement abgeschlossen, der den Dialog zwischen den Apotheken und der Krankenkasse verstärken soll. Bis zum 30. Juni dieses Jahres hatten die Mitglieder der beiden Apothekerverbände die Möglichkeit, sich für den Vertrag einzuschreiben. Die Resonanz war positiv. In Rheinland nehmen nach Angaben des Verbandes 1.900 der 2.500 Apotheken des Einzugsgebietes am Versorgungsmanagement teil.  

     

    Rabattverträge und Aut-idem-Regelung

    Gemeinsam wollen die AOK und die Apothekerverbände Verbesserungspotenziale in der Arzneimittelversorgung ausloten. Anlass für den Vertrag waren die seit Juni 2009 gültigen Arzneimittelrabattverträge, die die AOK Rheinland/Hamburg für 63 Wirkstoffe abgeschlossen hat. Diese Rabattverträge laufen bis Ende 2010. In dieser Zeit sind AOK-Versicherte auf die Medikamente der beteiligten Firmen festgelegt. Selbst wenn andere Generika in der Zwischenzeit günstiger werden - und nach der Aut-idem-Regelung eigentlich ausgetauscht werden müssten -, hat dies für AOK-Versicherte keine Auswirkungen.