01.07.2005 | Bank und Versicherung
Schlichten statt streiten
Nicht immer gestaltet sich das Verhältnis zum Geldinstitut zur vollsten Zufriedenheit des Kunden. Bei den möglichen Konflikten zwischen Kunden und Finanzdienstleister geht es häufig um berechtigte oder unberechtigte Gebühren, um die angemessene Höhe von Geldanlage- oder Kreditzinssätzen sowie um Fragen der Formulierung einzelner Klauseln in Bank- oder Versicherungsverträgen. Was aber tun, wenn der Konflikt mit der Bank oder der Versicherung festgefahren ist und Sie Ihre berechtigten Interessen schnell durchsetzen wollen? Was oft nicht bekannt ist oder in Erwägung gezogen wird, ist die Möglichkeit, eine so genannte Schlichterstelle einzuschalten.
Bevor Sie bei einer Auseinandersetzung mit Ihrem Finanzdienstleister juristische Schritte einleiten, kann es durchaus empfehlenswert sein, sich zunächst an die entsprechende Kundenbeschwerdestelle – beispielsweise der Volksbanken und Raiffeisenbanken – zu wenden. Deren so genannte „Ombudsmänner“ werden als Schlichter nämlich versuchen, die Angelegenheit außergerichtlich und damit – im Gegensatz zu möglichen Zivilprozessen mit entsprechender Verfahrensdauer – relativ schnell zu regeln.
Derartige Schlichtungen sind mittlerweile bei einer Vielzahl von Finanzdienstleistungen möglich: Neben den Banken und Sparkassen gibt es Ombudsmänner bei Versicherungen ebenso wie bei privaten Bausparkassen und privaten Krankenversicherungen. Da die Anrufung der Ombudsmänner in der Regel kostenlos und nach den jeweiligen Bedingungen für die beteiligten Finanzunternehmen zumindest teilweise bindend ist, sollten verärgerte Kunden diesen Kontakt in Erwägung ziehen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Kontaktadressen für die wichtigsten Institutionen.
Mögliche Anlaufstellen für Beschwerden
Institution | Kontakt | Institution | Kontakt |
Private Banken | Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken: Telefon: 030 / 16630, www.bdb.de | Versicherungen | Versicherungsombudsmann e.V.; Telefon: 01804/ 224424, www.versicherungsombudsmann.de |
Genossenschafts- banken | Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken: Telefon: 030 / 20210, www.bvr.de | Private Krankenversicherungen | Ombudsmann für den Verband der PKV: Telefon: 0180 / 2550444, www.pkv-ombudsmann.de
|
Sparkassen- und Giroverbände | Hier sind die Regionalverbände zuständig, deren Rufnummern bzw. Anschriften die örtlichen Sparkassen nennen können. | Private Bausparkassen | Bundesverband der Privaten Bausparkassen: Telefon: 030 / 590091500, |
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