01.10.2008 | Betriebsausgaben
Anrechnung der Gewerbesteuer prüfen!
Der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs und neue Hinzurechnungsregeln sorgen dafür, dass bei vielen Unternehmen der Gewerbeertrag 2008 steigen wird. Einige Gemeinden warten für die Gewerbesteuervorauszahlungen aber nicht auf einen vom Finanzamt neu festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag, sondern erhöhen die Vorauszahlungen. Um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, sollten betroffene ApothekerInnen zumindest eine Änderung ihrer Einkommensteuervorauszahlungen durchsetzen.
Zusammenspiel Gewerbesteuer und Einkommensteuer
Im Grundlagenbescheid ermittelt das Finanzamt Gewerbeertrag und Gewerbesteuermessbetrag, auf den die Gemeinden ihren Hebesatz anwenden. Erhöht die Gemeinde die laufenden Gewerbesteuervorauszahlungen, müssen Sie mehr Gewerbesteuer zahlen.
Bei der Gewerbesteueranrechnung auf die laufenden Einkommensteuervorauszahlungen (3,8-facher Gewerbesteuermessbetrag bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften) geht das Finanzamt aber noch von einem geringen Gewerbesteuermessbetrag aus. Dadurch kommt es zu einem Liquiditätsnachteil, den Sie erst im Rahmen Ihrer Steuererklärung für 2008 wieder ausgleichen können.
Praxistipp
Sie sollten prüfen, ob eine höhere Gewerbesteuervorauszahlung auf einem geänderten Bescheid des Finanzamts resultiert. Ist das nicht der Fall, sollten Sie beim Finanzamt ebenfalls eine Erhöhung des Gewerbesteuermessbetrags beantragen, um nicht unnötig hohe Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten.
Beispiel
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