01.12.2006 | Betriebsprüfung
Neue Merkmale für Betriebsgrößenklassen
Das Finanzamt teilt Apotheken wie alle anderen Unternehmen in so genannte Größenklassen ein, nach denen unter anderem die Häufigkeit einer Betriebsprüfung bestimmt wird.
Neue Umsatz- und Gewinngrenzen ab Januar 2007
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Größenklassen ab 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 wie folgt festgelegt:
Aktuelle Betriebsgrößenklassen 2007-2009
Betriebsmerkmal | Umsatz in Euro | steuerlicher Gewinn in Euro |
Großbetrieb | > 6.500.000 | > 250.000 |
Mittelbetrieb | > 800.000 | > 50.000 |
Kleinbetrieb | > 155.000 | > 32.000 |
Der EDV-unterstützten Zuordnung zu einer Größenklasse wird das Ergebnis der Einkommensteuer-Veranlagung 2004 zugrunde gelegt. Hierfür reicht aus, dass eine der beiden Grenzen (Umsatz oder Gewinn) überschritten ist. Eigenständige Filialen des Apothekers werden als getrennte Betriebe gerechnet. Die so festgelegte Betriebsgrößenklasse bleibt für alle Betriebsprüfungen in den nächsten drei Jahren bestehen, auch wenn aufgrund geänderter Einnahmen oder Gewinn eigentlich eine andere Größenklasse festgesetzt werden müsste.
Regelmäßige und außerordentliche Prüfungsabstände
Die Größenklasse Ihrer Apotheke entscheidet, wie oft Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen. Nach dem BMF beträgt der Prüfungsabstand bei Großbetrieben etwa 4 bis 5 Jahre und bei Mittelbetrieben 13 Jahre. Allerdings ist das Finanzamt nicht an diesen Turnus gebunden, wenn bei Ihnen besondere Gründe für eine Betriebsprüfung vorliegen. Mögliche außerordentliche „Prüfungsauslöser“ bei Apotheken sind zum Beispiel:
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