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  • 30.07.2009 | Betriebsprüfung

    So funktioniert die Lohnsteuer-Außenprüfung in Apotheken

    Betriebsprüfungen sind auch in Apotheken immer wieder ein Thema. Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge der Lohnsteuer-Außenprüfung - einer Sonderform der Außenprüfung - dar und zeigt aktuelle Prüfungsschwerpunkte auf.  

    Die Lohnsteuer-Außenprüfung im Überblick

    Im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung wird die Einbehaltung sowie die Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber überprüft. Der/die Apotheker/in ist als Arbeitgeber für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlich und haftet für nachträglich zu entrichtende Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zur Lohnsteuer), obwohl der Arbeitnehmer grundsätzlich der Steuerschuldner ist.  

     

    Umfang der Prüfung

    Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich darauf, ob  

    • der Lohnsteuerabzug für sämtliche Arbeitnehmer durchgeführt wurde,
    • der Geld- oder Sachlohn vollständig dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist und
    • die Voraussetzungen für Lohnsteuer-Pauschalierungen vorgelegen haben.

     

    Prüfungsverfahren

    Für den Verfahrensablauf der Lohnsteuer-Außenprüfung gelten die allgemeinen Bestimmungen einer Außenprüfung, wie sie den meisten Apotheker/innen von den gewerblichen Betriebsprüfungen her bekannt sind:  

    • Sie wird schriftlich angeordnet (§ 196 Abgabenordnung [AO]).
    • In der Prüfungsanordnung werden der Prüfungszeitraum (in der Regel das laufende Kalenderjahr und die beiden vorangegangenen Jahre), der Umfang der Prüfung, der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer fristgerecht bekannt gegeben.
    • Der Lohnsteuer-Außenprüfer weist sich dann vor Ort durch seinen Dienstausweis aus und macht den Beginn der Prüfung nach Datum und Uhrzeit aktenkundig.