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  • 03.05.2011 | Betriebswirtschaft

    Die Auswirkung des AMNOG auf den Lagerwert in der Apotheke

    von Geschäftsführer Alexander Mörsheim, Faust Apotheke, Eschweiler

    Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wirkt sich auch auf das Warenlager der Apotheken aus: Durch den neuen Großhandelsabschlag sinken die Preise der verschreibungspflichtigen Arzneimittel; die Apotheker/innen erhalten vom Hersteller oder Großhandel aber keinen Ausgleich. Im folgenden Beitrag wird untersucht, wie die Preisbildung der Einkaufspreise für Apotheken in 2010, 2011 und ab 2012 geregelt wird und welche Konsequenzen dies für die Entwicklung des Lagerwerts bzw. die Lagerhaltung haben kann.  

    Preisbildung bei rezeptpflichtigen Medikamenten bis 2010

    Aktuell legt der Hersteller bei der Preisbildung eines rezeptpflichtigen Medikamentes den Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmer (APU) mehr oder weniger frei fest. Alle weiteren Aufschläge sind gesetzlich genau definiert: In § 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird festgelegt, welche Großhandelszuschläge für Fertigarzneimittel gelten, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Die gesetzlich festgelegten Großhandelszuschläge dienen der Vergütung des Großhandels für seine logistischen Leistungen. Hierbei handelt es sich um Höchstzuschläge.  

     

    Tabelle 1: Höchstzuschläge bis Ende 2010

    APU/HAP  

    maximaler  

    Preisuntergrenze  

    Preisobergrenze  

    prozentualer Aufschlag  

    absoluter Aufschlag  

     

    3,00 Euro  

    15 %  

     

    3,01 Euro  

    3,74 Euro  

     

    0,45 Euro  

    3,75 Euro  

    5,00 Euro  

    12 %  

     

    5,01 Euro  

    6,66 Euro  

     

    0,60 Euro  

    6,67 Euro  

    9,00 Euro  

    9 %  

     

    9,01 Euro  

    11,56 Euro  

     

    0,81 Euro  

    11,57 Euro  

    23,00 Euro  

    7 %  

     

    23,01 Euro  

    26,82 Euro  

     

    1,61 Euro  

    26,83 Euro  

    1.200,00 Euro  

    6 %  

     

    1.200,00 Euro  

     

     

    72,00 Euro  

     

    Beispiel

    Für das Medikament M in der Preisstufe zwischen 11,57 und 23,00 Euro legt der Hersteller den Abgabepreis (APU) auf 20,68 Euro fest. Somit ergab sich 2010 ein Großhandelsabgabepreis (= Listen-Einkaufspreis [LEK] für die Apotheke) von maximal 22,13 Euro.  

     

    Dieser LEK bildet nun die Grundlage für den Apothekenverkaufspreis, der sich seit seiner Einführung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nicht mehr als prozentualer Aufschlag versteht, sondern im Rahmen eines Kombimodells gebildet wird. Der Apothekenverkaufspreis wird durch einen Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro und der gültigen Umsatzsteuer gebildet.