30.09.2010 | Bilanz
Rechnungsabgrenzungsposten: Kfz-Steuer ist abzugrenzen
Für die gezahlte Kfz-Steuer ist gewinnerhöhend ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu bilden, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im folgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Es handelt sich nämlich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für einen späteren Aufwand. Dabei ist es nach dem Bundesfinanzhof unerheblich, dass der Steuer keine direkte Gegenleistung gegenübersteht. Es kommt nämlich allein darauf an, dass die Kfz-Steuer zeitbezogen auf die Dauer der Zulassung erhoben wird (BFH-Urteil vom 19.5.2010, Az: I R 65/09, Abruf-Nr: 102548; BFH-Beschluss vom 18.3.2010, Az: X R 20/09, Abruf-Nr: 102754).
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 2 | ID 138889