22.01.2008 | Buchführung
Welche Belege dürfen seit dem 1. Januar 2008 vernichtet werden?
Wie wahrscheinlich in jedem Jahr überlegen Sie, ob Sie bestimmte Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen entsorgen dürfen oder aufbewahren müssen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Im Online-Service „myIWW“ (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“ können Sie kostenlos einer Tabelle entnehmen, welche Unterlagen Sie seit dem 1. Januar 2008 entsorgen dürfen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 1 | ID 117039