29.08.2008 | Doppelte Haushaltsführung
BFH prüft Drei-Monats-Frist beim Verpflegungsmehraufwand
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Sie bislang nur für die ersten drei Monate die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Ab dem vierten Monat gibt es nichts mehr. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss jetzt klären, ob diese Einschränkung rechtens ist (Az: VI R 10/08). Das Finanzgericht (FG) Baden Württemberg hatte in der Vorinstanz entschieden, dass die „Drei-Monats-Frist“ verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 8.5.2007, Az: 4 K 230/06, Abruf-Nr: 082126). Begründung: In diesem Zeitraum sei es möglich, sich auf die Verpflegungssituation am Arbeitsort einzustellen.
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 1 | ID 121301