Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.03.2010 | Einkommensteuer

    Abgabefristen für die Steuererklärungen 2009

    Für das Jahr 2009 sind die Steuererklärungen bis zum 31. Mai 2010 abzugeben. Nur bei der Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2010. In begründeten Einzelfällen kann sie auf Antrag bis zum 28. Februar 2011 verlängert werden - hohe Arbeitsbelastung, Personalausfälle oder eigene Erkrankung bleiben jedoch ohne Auswirkungen.  

    Das Finanzamt kann wie bisher auf der vorzeitigen Einreichung der Steuererklärungen bestehen, u.a. dann wenn hohe Nachzahlungen erwartet werden. Die vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung kann aber nicht allein mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass in der Vergangenheit große Abschlusszahlungen angefallen sind und sich erneut eine Steuernachzahlung ergeben kann.  

    Hinweis: Für die Einkommensteuererklärung 2009 gibt es mit der Anlage Vorsorgeaufwand ein neues Formular. Darin müssen alle Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (wie Krankenkassenbeiträge) und zu Altersvorsorgebeiträgen (wie Riester-Rente) eingetragen werden. Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) gemacht. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 133947