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  • 03.01.2011 | Einkommensteuer

    Anschaffungsnaher Aufwand und Drei-Jahres-Zeitraum

    Wer eine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf oder der Herstellung saniert, muss aufpassen, dass die Sanierungskosten nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten betragen. Sonst kann der Aufwand nur über die normale Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Das gilt selbst dann, wenn die Baumaßnahmen zum Ende des Drei-Jahres-Zeitraums weder abgeschlossen noch Baurechnungen gestellt oder bezahlt worden sind.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 2 | ID 141187