30.03.2009 | Einkommensteuer
Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit des Soli-Zuschlags
Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde erneut eine Klage eingereicht (Finanzgericht Niedersachen, Az: 7 K 143/08). Das Bundesfinanzministerium hat darauf reagiert und erklärt, dass bei Einsprüchen gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags wieder Ruhen des Verfahrens gewährt werden kann (Schreiben vom 4.2.2008, Az: IV A 3 - S 0625/08/10007, Abruf-Nr: 090498).
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 2 | ID 125735