30.04.2008 | Einkommensteuer
Gegen das Abzugsverbot von privaten Steuerberatungskosten läuft ein BFH-Verfahren
Gegen das Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az: X R 10/08).
Das Finanzgericht Niedersachsen hat zwar in der Vorinstanz entschieden, dass das Abzugsverbot verfassungsgemäß ist (Urteil vom 17.1.2008, Az: 10 K 103/07, Abruf-Nr: 080485). Möglicherweise wird dies der BFH aber anders sehen. Aufgrund des anhängigen Verfahrens haben Sie jedenfalls Anspruch auf Ruhen des Verfahrens, wenn Sie insofern Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119010