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  • 30.04.2008 | Einkommensteuer

    Gegen das Abzugsverbot von privaten Steuerberatungskosten läuft ein BFH-Verfahren

    Gegen das Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az: X R 10/08).  

    Das Finanzgericht Niedersachsen hat zwar in der Vorinstanz entschieden, dass das Abzugsverbot verfassungsgemäß ist (Urteil vom 17.1.2008, Az: 10 K 103/07, Abruf-Nr: 080485). Möglicherweise wird dies der BFH aber anders sehen. Aufgrund des anhängigen Verfahrens haben Sie jedenfalls Anspruch auf Ruhen des Verfahrens, wenn Sie insofern Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119010