30.03.2009 | Einkommensteuer
Umwandlung von Weihnachtsgeld in Warengutscheine
Wird bisher bar ausbezahltes Weihnachtsgeld in Warengutscheine umgewandelt, handelt es sich weiterhin um sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
Im Urteilsfall vor dem Landessozialgericht (LSG) Bayern argumentierte der Arbeitgeber, dass seine Arbeitnehmer auf einen Teil des Arbeitslohns verzichtet hätten und die Warengutscheine deshalb zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt worden seien (Urteil vom 29.4.2008, Az: L 5 KR 225/05, Abruf-Nr: 090131). Dem folgten die Richter aber mit folgender Begründung nicht: Selbst wenn die Arbeitnehmer tatsächlich vorab auf den Lohn verzichtet hätten, standen der Verzicht und die Gutscheingewährung in engem Zusammenhang. Es handelte sich somit nicht um einen echten Verzicht (tatsächlicher Verlust des Zahlungsanspruchs), sondern um die Verwendung von Barlohn zum „Erwerb“ von Warengutscheinen. Das LSG bezog sich dabei ausdrücklich auf eine ähnliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 6.3.2008, Az: VI R 6/05, Abruf-Nr: 081315) zur Lohnsteuerpflicht bei der Umwandlung von Urlaubsgeld in beim Arbeitgeber einzulösenden Warengutscheinen.