01.11.2007 | Entfernungspauschale
Steuerbescheide ergehen vorläufig
Ebenso wie Arbeitnehmer können auch Apotheker seit Anfang dieses Jahres für Fahrten zwischen Wohnung und Apotheke keine Kosten für die ersten 20 Kilometer mehr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte insofern Zweifel, ob diese gekürzte Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist (Beschluss vom 23.8.2007, Az: VI B 42/07, Abruf-Nr: 072873). Auch das Bundesfinanzministerium (BMF) hat inzwischen darauf reagiert: Steuerbescheide 2007, die bis zur Entscheidung des BVerfG ergehen, erhalten einen automatischen Vorläufigkeitsvermerk (BMF, Mitteilung vom 12.9.2007, Abruf-Nr: 072916). Demnach sind keine Einsprüche bei Steuererklärungen für das Jahr 2007 erforderlich. Aussetzung der Vollziehung soll aber nicht automatisch gewährt werden.
Hinweis: Der BFH hat bisher nur in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden. Ob er die Verfassungsmäßigkeit auch in einem Hauptsacheverfahren verneinen würde, ist nicht sicher. Auch wenn vieles darauf hindeutet. Endgültig entscheiden wird erst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dort sind bereits zwei Vorlagen von FG anhängig (Az: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Dies eröffnet auch Ihnen die Chance, bei Ihren Betriebsausgaben von einer positiven Entscheidung des BVerfG zu profitieren.