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  • 02.07.2008 | Erbschaftsteuer

    Ist Doppelbelastung von Bankguthaben in der EU rechtens?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob es mit dem EU-Recht vereinbar sei, dass ein Bankguthaben in einem anderen EU-Mitgliedstaat sowohl mit deutscher als auch mit ausländischer Erbschaftsteuer belastet werde. Der BFH möchte außerdem wissen, welcher Staat bei einem Verbot der Doppelbelastung auf seinen Steueranspruch verzichten müsste (Beschluss vom 16.1.2008, Az: II R 4, Az. beim EuGH: Rs. C-67/08).  

    Dem lag folgender Fall zugrunde:Der Nachlass der 1999 an ihrem deutschen Wohnsitz verstorbenen Erblasserin bestand primär aus Kapitalvermögen, das bei Banken in Deutschland und Spanien angelegt war. Die Alleinerbin musste für das in Spanien angelegte Vermögen mangels Doppelbesteuerungsabkommen sowohl in Spanien als auch in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen. Auch ein Anrechnungsverfahren nach dem Einkommensteuergesetz schied aus.  

    Praxistipp: Bis zu einem Urteil des EuGH wird einige Zeit vergehen. Bis dahin sollten betroffene Steuerzahler unter Hinweis auf das EuGH-Verfahren Einspruch einlegen und ihre Bescheide offenhalten. Betroffen sind alle Erben, die Vermögen in einem anderen EU-Staat geerbt haben, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer besteht (zum Beispiel Großbritannien) und bei denen es wegen des deutschen Begriffs des „Auslandsvermögens“ zu einer Doppelbesteuerung bestimmter Vermögensarten mit in- und ausländischer Erbschaftsteuer kommt.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 1 | ID 120211