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  • 01.12.2007 | Finanzen

    Zum Jahresende droht die Verjährung von Geldforderungen aus 2004

    Ende 2007 verjähren Geldforderungen, die in 2004 in Rechnung gestellt wurden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Zahlungspflichtige eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Prüfen Sie also, ob noch Forderungen offen sind, die Sie im Laufe des Jahres 2004 in Rechnung gestellt haben und vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich anerkannt wurden. Die Verjährung können Sie wie folgt verhindern:  

     

    • Sie beantragen noch vor Ablauf des 31. Dezember 2007 bei dem zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner.
    • Sie reichen vor Ablauf des 31. Dezember Klage gegen den Schuldner ein.

     

    Beachten Sie: Bloße Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verhindern nicht, dass die Verjährungsfrist abläuft. Wegen der Komplexität der Verjährungsregeln sowie der strengen Form- bzw. Verfahrensvorschriften im gerichtlichen Verfahren sollten Sie auf jeden Fall die Hilfe eines rechtskundigen Beraters in Anspruch nehmen, um böse Überraschungen zu vermeiden.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 116208