01.06.2006 | Finanzierung
Bank kündigt Darlehen oft zu Unrecht fristlos
Bankdarlehen werden von der Bank oft aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern. Doch die fristlose Kündigung ist unzulässig, wenn der Kunde die Raten weiter pünktlich und vollständig tilgt und die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist.
Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ergibt sich klar, dass die Bank bei Veränderung des Risikos die Verstärkung der Sicherheiten verlangen kann. Erst wenn der Kunde diesem Verlangen nicht nachkommt, darf sie fristlos kündigen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.8.2005, Az: 16 U 113/03, Abruf-Nr. 053281).
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 2 | ID 110792