01.10.2005 | Finanzierung
Ist Leasing steuerlich sinnvoll?
In der letzten Ausgabe wurden die Grundlagen des Leasings mit seinen wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen für den Apotheker erläutert („Apotheker Berater“ Nr. 9/2005, S. 18 ff.). Zentrale Frage bei der Abwägung pro oder contra Leasing ist, ob der Apotheker das Leasing steuerlich zu seinem Vorteil nutzen kann. Denn nur wenn die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile genutzt werden, lohnt sich ein Finanzierungsleasing. Wann Sie von den Steuervorteilen profitieren können und worauf Sie diesbezüglich beim Leasingvertrag achten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Liegt überhaupt ein Finanzierungsleasing vor?
Um beim Leasing in den Genuss steuerlicher Vorteile zu kommen, ist Grundvoraussetzung, dass es sich um ein Finanzierungsleasing handelt. Dies ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen immer der Fall, wenn
- der Leasingvertrag über eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird, wobei der Vertrag bei vertragsgemäßer Erfüllung von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann (unkündbare Grundmietzeit) und
- der Leasingnehmer mit den in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers deckt (so genannte Vollamortisation).
Wem ist das Leasingobjekt zuzurechnen?
Steuerrechtlich ist danach zu unterscheiden, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist.
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