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  • 01.08.2005 | Finanzierung

    Kreditkündigung bei Bankenfusion?

    Angesichts der gerade erfolgten Fusion von HypoVereinsbank und Unicredit ist an ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2001 zu erinnern, wonach es bei einer Bankenfusion kein generelles Sonderkündigungsrecht gibt (Az: 9 U 143/00, Abruf-Nr: 011101). Ein Kreditvertrag kann nur aus wichtigem Grund ohne Vorfälligkeitsentschädigung fristlos gekündigt werden. Der Kreditnehmer muss dafür nachweisen, warum er bei der mitfusionierenden Bank unter keinen Umständen ein Darlehen aufgenommen hätte. Er muss insbesondere ein berechtigtes privates oder geschäftliches Interesse daran haben, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Aktivitäten gerade diesem Institut nicht zu offenbaren.  

     

    Hinweis: Besteht ein wichtiger Grund, muss der Kreditnehmer innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Wochen reagieren. Eventuell kann eine Prüfungs- und Überlegungsfrist hinzu kommen.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 2 | ID 85091