01.01.2005 | Geringfügige Beschäftigung
Bundesknappschaft senkt 2005 die Umlage
Die Bundesknappschaft hat mit Wirkung vom 1. Januar 2005 ihre Beiträge zur Umlageversicherung wie folgt gesenkt: Die „Umlage 1“ beträgt künftig 0,1 Prozent (bisher 1,2 Prozent). Gleichzeitig steigt der Erstattungssatz für Aufwendungen im Krankheitsfall von bisher 70 auf 80 Prozent. Beiträge zur „Umlage 2“ werden vorerst nicht mehr erhoben. Von den niedrigeren Umlagen profitieren alle Arbeitgeber von geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijob bis 400 Euro) und die am Haushaltscheckverfahren teilnehmenden privaten Arbeitgeber.
Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 2 | ID 84921