01.04.2007 | Gesetzentwurf
Abgeltungsteuer: Neue Regeln für Lebensversicherungen
Lebensversicherungen, die nach heutigem Recht steuerlich begünstigt sind, sollen entgegen erster Pläne doch nicht in die ab 2009 geplante Abgeltungsteuer von 25 Prozent einbezogen werden. Betroffen sind also nur die seit 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen, bei denen aktuell nur die Hälfte des Ertrages versteuert wird, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Versicherungsnehmer bei Auszahlung der Versicherung mindestens 60 Jahre alt ist. Insofern soll eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Anlageprodukten vermieden werden (Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform, Abruf-Nr: 070945).
Wichtig: Vor 2005 abgeschlossene Policen bleiben wie bisher steuerfrei. Ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen, die nicht die 12-jährige Laufzeit und die Auszahlung frühestens nach dem 60. Lebensjahr erfüllen, sollen unter die Abgeltungsteuer fallen.