01.05.2007 | Gesetzentwurf
Anerkennung von Apothekern in der EU
Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe bis zum 20. Oktober 2007 zugestimmt (Abruf-Nr: 071229). Dabei geht es um alle Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist (also Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Pflegeberufe etc.).
Nach der Richtlinie werden die Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt. Für Leistungserbringer, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen, wird auf ein formelles Anerkennungsverfahren verzichtet. Weil bei einer erstmaligen Dienstleistungserbringung die Qualifikation der Leistungserbringer in den Berufen geprüft wird, bleibt auch der Patientenschutz gewahrt.